Fördermittel

Fördermittel & KfW-Darlehen – Durch staatliche Mittel einfacher Deinen Traum finanzieren

Die eigene Immobilie ist nicht nur der Traum von vielen, sondern auch ein politisches Ziel von Vater Staat. Förderdarlehen und andere Fördermittel können aufgrund ihrer niedrigen Zinsen und optimaler Einbindung in Ihre Baufinanzierung eine sinnvolle Ergänzung sein.
Mit einer intelligenten Kombination aus KfW-Darlehen, Landesmitteln und Zuschüssen senken wir Ihre Gesamtkosten – bei Neubau, Kauf und Sanierung. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie diese am besten einbinden können.

Inhaltsverzeichnis
Fördermittel Förderdarlehen KfW

Förderdarlehen – Wer bietet sie an?

Wer an staatliches Baugeld und Fördermittel denkt, denkt meistens an die KfW. Daneben gibt es weitere Fördergelder vom Staat, etwa vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder regionale Fördermittel der Landesförderbanken.

Förderdarlehen – Was sind das?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet als staatliche Förderbank unterschiedliche Darlehen an. So möchte der Staat durch die Bereitstellung von zinsgünstigen Darlehen und auch durch Tilgungszuschüsse private Immobilienkäufer und Bauherren unterstützen, sich ihren Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen. Der Staat fördert nicht nur den Erwerb von Wohneigentum, sondern unterstützt Sie auch bei der Sanierung von Bestandsimmobilien zum Effizienzhaus. Auch der altersgerechte Umbau oder erneuerbare Energien wie Photovoltaik werden gefördert.

Da die KfW aber auch die weiteren regionalen Förderinstitute grundsätzlich nicht die komplette Baufinanzierung darstellt, werden diese Förderdarlehen meist als zusätzliche Finanzierungsbausteine in Ihre Baufinanzierung eingebaut.

Die Darlehen der KfW werden nicht direkt vergeben, sondern über sogenannte durchleitende Kreditinstitute. Diese Kreditinsitute arbeiten mit PolyFinanz zusammen, so dass wir für Sie ein Förderdarlehen ohne Zusatzaufwand problemlos in Ihre Traumfinanzierung integrieren können.

Wichtig!: Wie bei allen Fördervorhaben ist es wichtig, dass die Förderdarlehen und andere Fördermittel vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen.

Förderdarlehen – Welche Vorteile habe ich dadurch?

Förderdarlehen sind grundsätzlich wie eine Baufinanzierung konzipiert. Sie haben eine Sollzinsbindung, die Darlehen sind meistens als Annuitätendarlehen angelegt und Sie zahlen eine konstante monatliche Kreditrate.

Die Vorteile von Förderdarlehen können nun je nach ausgewähltem Förderprogramm die folgenden sein:

niedrigere Zinsen
Grundsätzlich sind die Zinsen von Förderdarlehen niedriger als die aktuellen Sollzinsen für Baufinanzierungen. Grundsätzlich aber nicht immer! Durch die derzeitige Niedrigzinsphase sind die aktuellen und beworbenen Zinssätze einer normalen Baufinanzierung oft in der Nähe der Zinssätze derer von Förderdarlehen. Diese oft beworbenen Bauzinsen greifen aber meistens nur dann, wenn Sie als Bauherr oder Immobilienkäufer optimal in das Bild der Banken passen und ausreichend Eigenkapital einbringen, Ihr Objekt in einer guten Lage liegt und einen Beleihungsauslauf von unter 60 Prozent halten.
Durch ein ausgewogenes Verhältnis von „normalen“ Immobiliendarlehen und Förderdarlehen, ist es möglich, Ihre Traumfinanzierung so zusammenzustellen, dass Sie über die komplette Finanzierung einen günstigen Zins erhalten. Unsere Berater helfen Ihnen sehr gerne dabei, den richtigen Baustein zu finden und in eine optimale Baufinanzierung zu integrieren.
Tilgungsfreier Zeitraum
Je nach dem, welches Förderdarlehen eingesetzt wird, werden Ihnen die Möglichkeiten von tilgungsfreien Anlaufjahren eingeräumt. Dieser Zeitraum variiert je nach Vereinbarung und Förderdarlehen zwischen ein und fünf Jahre. Während dieser Zeit brauchen Sie nur die Zinsen für die Inanspruch genommenen Darlehensmittel zahlen. Die Tilgung startet dann nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit. So haben Sie in der Zeit einen höheren finanziellen Spielraum um z.B. die Doppelbelastung aus der Miete Ihrer derzeitigen Wohnung begleichen zu können oder den Umzug zu bezahlen oder… oder… oder…
Sie sollten jedoch immer im Hinterkopf behalten, dass nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit auch die Tilgung einsetzt, Sie also dann die volle Rate zahlen müssen.
Zuschüsse
Neben zinsgünstigen Darlehen, bietet zum Beispiel die BAFA auch Förderprogramme, bei denen Sie Zuschüsse erhalten, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Mit diesen Zuschüssen möchte der Staat bestimmte politische Ziele erreichen und fördert somit zum Beispiel, wenn Sie energieeffizient bauen oder sanieren oder Ihr Traumhaus altersgerecht umbauen möchten, um im hohen Alter weiterhin Ihren Traum leben zu können.

Bei den Zuschüssen sind zwei Arten zu unterscheiden:

Der Tilgungszuschuss
Tilgungszuschüsse sind Bestandteile zum Beispiel bei beim KfW-Darlehen 261/262 – BEG Wohngebäude (Effizienzhaus-Sanierung). Diese Zuschüsse werden nicht zusätzlich an Sie direkt ausgezahlt, sondern – wie der Name es verrät – von der Restschuld Ihres KfW-Darlehens abgezogen. Es wird ein dem Tilgungszuschuss entsprechender Teil getilgt. Wie hoch dieser Tilgungszuschuss ausfällt, hängt u.a. davon ab, welcher KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird.

Der direkte Zuschuss
Neben den Tilgungszuschüssen können Sie auch direkte einmalige Zuschüsse z.B. von der BAFA im Program „BEG Einzelmaßnahmen“ erhalten. Ein solcher Zuschuss wir direkt an Sie gezahlt. Mit diesem Zuschuss können Sie dann zum Beispiel die Rechnung eines Energieeffizienz-Experten zahlen. Solche einmaligen und direkte Zuschüsse können Sie nur direkt bei der BAFA über das über BAFA-Portal beantragen.

Förderdarlehen – Wie werden diese besichert?

Förderdarlehen von regionalen Förderbanken der Bundesländer aber auch KfW-Darlehen werden grundsätzlich mit der Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch besichert. Ihr Hauptdarlehen wird in der Regel erstrangig eingetragen. Das Förderdarlehen wird dann im Nachrang im Grundbuch eingetragen.

Amtsgericht Grundschuld Grundbuch

Da KfW-Darlehen immer über ein durchleitendes Institut beantragt werden, erfolgt grundsätzlich auch die Besicherung durch die Eintragung einer Grundschuld über dieses durchleitende Institut. Als Gläubigerin wird auch die durchleitende Bank eingetragen, da diese gegenüber der KfW für Ihre Bonität haftet.

Förderdarlehen – Wie lang ist die Zinsbindung, die Laufzeit und die Anlaufzeit?

Während bei „normalen“ Annuitätendarlehen die Laufzeit des Kreditvertrags und die Sollzinsbindung meist identisch ist, sieht es bei Förderdarlehen – insbesondere bei KfW-Darlehen – anders aus. Bereits zu Beginn legen Sie getrennt voneinander die  Kreditlaufzeit und die Zinsbindung fest. Zum Beispiel können Sie sich bei dem KfW-Wohneigentumsprogramm für eine Laufzeit zwischen 5 und 35 Jahren entscheiden, hierbei eine Sollzinsbindung zwischen 5 und 10 Jahre wählen und festlegen ob die Tilgung in ein, zwei, drei oder vier Jahren starten soll. Auch können Sie hier entscheiden, ob Sie Ihr Förderdarlehen annuitätisch oder endfällig tilgen möchten.

Förderdarlehen – Kann ich, wenn ich Geld überhabe, Sondertilgungen vornehmen?

Bei den Förderbanken ist die Möglichkeit für Sondertilgungen nur sehr bedingt gegeben. Grundsätzlich fallen dann für Sondertilgungen auch Vorfälligkeitsentschädigungen an. Die Höhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung wird Ihnen durch die Förderbank oder bei KfW-Darlehen durch die durchleitende Bank mitgeteilt.

Wie PolyFinanz Sie bei Fördermitteln unterstützt

Die Förderlandschaft ist komplex, die Kombination aus KfW, BAFA und Landesmitteln oft schwer durchschaubar. Genau hier setzt PolyFinanz an: Wir analysieren Ihr Vorhaben im Detail, prüfen systematisch alle relevanten Förderprogramme und entwickeln für Sie die optimale Finanzierungsstruktur. Von der Auswahl geeigneter Fördermittel über die Abstimmung mit Energieeffizienz-Expert:innen bis hin zur kompletten Antragstellung bei Banken und Förderinstituten übernehmen wir den gesamten Prozess. So sichern Sie sich nicht nur maximale Tilgungszuschüsse und Zinsvorteile, sondern gewinnen auch wertvolle Zeit und Planungssicherheit.

Starten Sie jetzt Ihren persönlichen Förder-Check. Erfahren Sie innerhalb von 24 Stunden, welche Fördermittel zu Ihrem Projekt passen und wie Sie Ihre Finanzierung optimal strukturieren können und fordern Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin für die Einbindung von Fördermitteln bei uns an und Ihr Berater wird sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Fördermittel für Baufinanzierung, Neubau, Kauf & Sanierung

Welche Fördermittel gibt es aktuell für den Neubau von Wohnimmobilien?
Für Neubauten stehen vor allem die KfW-Programme 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) sowie für Familien zusätzlich KfW 300 (Wohneigentum für Familien) zur Verfügung. Voraussetzung sind hohe energetische Standards und ggf. ein QNG-Nachweis.
Welche Förderungen gibt es beim Kauf einer Bestandsimmobilie?
Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ist das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 ein Klassiker. Familien können zusätzlich über KfW 308 „Jung kauft Alt“ profitieren, wenn eine Sanierung erfolgt.
Was wird bei einer energetischen Sanierung gefördert?
Gefördert werden sowohl umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus (KfW 261/262) als auch einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Heizungsoptimierung (BAFA-Zuschüsse, kombiniert mit KfW 358/359)
Gibt es Zuschüsse oder nur Kredite?
Beides. Die KfW arbeitet überwiegend mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen, während das BAFA vor allem direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen vergibt.
Wie hoch sind die Tilgungszuschüsse bei KfW-Sanierungsprogrammen?
Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard gibt es 5 bis 45 % Tilgungszuschuss. Je besser das Sanierungsniveau, desto höher die Förderung.
Kann ich Fördermittel für Kauf und Sanierung kombinieren?
Ja. Häufig wird z. B. das KfW-Programm 124 (Kauf) mit KfW 261 (Sanierung) und BAFA-Zuschüssen kombiniert. Dadurch reduziert sich die Restschuld deutlich.
Gibt es spezielle Förderungen für Familien?
Ja. Mit KfW 300 (Neubau) und KfW 308 (Bestandskauf mit Sanierung) profitieren Familien mit Kindern von besonders günstigen Konditionen.
Wer stellt die Förderanträge?
KfW-Kredite werden über durchleitende Banken beantragt – PolyFinanz übernimmt die komplette Koordination. BAFA-Zuschüsse müssen direkt durch die Eigentümer:innen beantragt werden, wir unterstützen bei der Vorbereitung.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens, d. h. vor Kaufvertragsabschluss, Bauvertrag oder Beauftragung von Handwerkern.
Gibt es regionale Förderprogramme zusätzlich zur KfW?
Ja. Viele Bundesländer (z. B. IB.SH, IFB Hamburg, NBank, NRW.Bank) bieten eigene Landesmittel für Wohneigentum, Sanierung oder Familienförderung. Diese lassen sich oft mit KfW-Programmen kombinieren.

Rechtlicher Hinweis

Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Programmrichtlinien, Merkblätter und Konditionen der Fördergeber (KfW/BAFA/Landesbanken) sowie die Entscheidungen der durchleitenden Institute. Bewilligungen stehen unter Mittelvorbehalt.